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Nachgefragt- Burkard Dregger, MdA

Burkard Dregger CDU Foto/Stimme-Der-Hauptstadt M.Königs

Nachgefragt- Burkard Dregger, MdA 

Am 16. Februar zeigte der rbb die Sendung „Clan-Kriminalität – scheitert der Rechtsstaat?“ In der Bundeshauptstadt stehen seit Jahren immer wieder arabische Großfamilien im Fadenkreuz der Ermittler. Schwerste Straftaten, vom Raub, Schutzgeld-Erpressung bis zum Mord, werden ihnen dabei vorgeworfen. In der TV-Sendung kamen Canan Bayram (Bündnis90/Grüne), Bundestagsabgeordnete; Burkard Dregger (CDU), Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus; Olaf Sundermeyer – rbb-Journalist und „Clan-Experte“ sowie Ralf Knispel, Vereinigung Berliner Staatsanwälte, zu Wort. Mit dem Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Burkard Dregger sprachen wir nach der Sendung. Der Volljurist Burkard Dregger gewann seinen Wahlkreis Reinickendorf-Ost bei den Abgeordnetenhauswahlen 2011 erstmals direkt und wiederholte dies bei den Wahlen 2016. Er teilte uns einige Gedanken zu der gestrigen Diskussion im RBB zur Bekämpfung der Clankriminalität mit. Der Fraktionsvorsitzende der CDU in Berlin erklärte: „1. Das Problem der Clan-Kriminalität darf nicht geleugnet oder klein geredet werden, so wie das von den Vertretern der Grünen und Linken in dieser TV-Diskussion versucht worden ist. Insbesondere dürfen wir uns nicht durch unzutreffende Rassismus-Vorwürfe davon abhalten lassen, diesen Bereich der Organisierten Kriminalität zu bekämpfen. 

2.  Die Straftäter missachten unsere Rechtsordnung und unsere demokratischen Institutionen. Sie lassen sich durch homöopathische Dosen von Sozialarbeit allein nicht auf den Weg des Rechts zurückbringen. Sie verstehen nur eine Sprache, und das ist die Sprache der Härte und der Konsequenz. Unser demokratischer Rechtsstaat muss sich durchsetzen. Nur dann wird er respektiert. 

3. Damit sich unser demokratischer Rechtsstaat durchsetzen kann, müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dazu in die Lage versetzt werden, mit mehr Personal, moderner Technik und den erforderlichen gesetzlichen Befugnissen. Wie kann es sein, dass sich die rot-rot-grüne Koalition in Berlin darauf beschränken will, im Berliner Polizeirecht zum Zwecke der Abwehr terroristischer und schwerstkrimineller Gefahren nur die gute alte Telefonüberwachung von Festnetzanschlüssen zu gestatten, nicht aber die Überwachung von Mobiltelefonen? Die Mittel des 20. Jahrhunderts reichen nicht, um die Kriminalität des 21. Jahrhunderts zu bekämpfen! “ An dieser Stelle bedankt sich unsere Redaktion nochmals bei Herrn Burkard Dregger, MdA für seine Ausführungen.

(Stimme-Der-Hauptstadt Text: Volker Neef/Foto: Michael Königs)

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Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin