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Chris Gueffroy-Eines von über 800 Maueropfern

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Mauerteile der Berliner Mauer, Potsdamer Platz (Foto: Adam Neef)

Die DDR-Machthaber hatten am 13. August 1961 alle Wege nach Westdeutschland und nach Westberlin verriegelt.

Mit Stacheldraht, Mauern, Minen, schwerbewaffneten Grenzern und abgerichteten Hunden wollte man Fluchtversuche von Bürgern aus der DDR verhindern. Dass dabei Menschen ums Leben kamen, hat die politische Führung in Ostberlin nicht interessiert.

Historiker gehen davon aus, dass zwischen August 1961 und November 1989 mehr als 800 Menschen ums Leben gekommen sind bei Fluchtversuchen. 600 starben auf der Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland, 200 auf der Flucht von Ostberlin nach Westberlin.

Mauerteile der Berliner Mauer, Potsdamer Platz (Foto: Adam Neef)
Mauerteile der Berliner Mauer, Potsdamer Platz (Foto: Adam Neef)

Die genaue Zahl konnte bis heute nicht ermittelt werden. So wurden von den DDR-Behörden z. B. Taucher oder Bootsflüchtige, die die DDR Richtung Dänemark verlassen wollten, einfach als Bade-Tote in der Ostsee deklariert.

Chris Gueffroy kam am 21. Juni 1968 in Pasewalk zur Welt. Er wollte vom Ostberliner Bezirk Treptow aus nach Westberlin in den Bezirk Neukölln flüchten. Den Fluchtversuch unternahm er zusammen mit seinem Freund Christian Gaudian.

Bei dem Fluchtversuch lösten die beiden jungen Leute Alarm aus. DDR-Grenzer eröffneten das Feuer. Chris Gueffroy erlag seinen Schussverletzungen. Ein Schuss hatte ihn mitten ins Herz getroffen. Sein Freund Christian Gaudian wurde verletzt und kam in Haft.

Chris Gueffroy gilt als letztes Opfer an einer dämonischen Grenze, die 28 Jahre lang Deutsche von Deutschen trennte.

Der Fluchtversuch von Chris Gueffroy und Christian Gaudian geschah am 5. Februar 1989, heute vor 35 Jahren. Der 5. Februar 1989 ist auch der Todestag von Chris Gueffroy.

Die aus vier Mann bestehende Grenztruppe, die einen Menschen erschossen hatte und einen verletzt hatte, wurde von Vorgesetzten mit Urkunden und Geldprämien belohnt. Nach dem Fall der Mauer kam es zu einem Prozess. Der Todesschütze wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ein anderer Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Zwei Grenzer sprach man frei. Ins Gefängnis musste der Hauptangeklagte allerdings nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellte kurz nach Verkündung der Urteile durch das Berliner Kammergericht fest: Der Grenzer stand in der Hierarchie ganz unten.

Man hat nur Befehle befolgt. Prozesse nach dem Ende der NS-Diktatur liefen ähnlich ab.

Bei dem Prozess um den Tod von Chris Gueffroy und die Verletzungen von Christian Gaudian kam es in Berlin auch zu einem anderen Vorfall: Ein Grenzoffizier, mutmaßlich ein hoher MfS-Mitarbeiter (Ministerium für Staatssicherheit) teilte dem Vorsitzenden Richter mit, er könne keine Aussagen machen. Er sei Offizier der DDR und nur seine Vorgesetzten könnten ihn vom Schweigen entbinden.

Deutsche Wirklichkeit kurz nach der Wiedervereinigung.

Text/Foto: Adam Neef

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