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Annalena Baerbock: Von Null auf……?

Annalena Baerbock Foto: Emily Büning/Urban Zintel

Annalena Baerbock: Von Null auf……?

Am 19. April haben die GRÜNEN ihre Kanzlerkandidatin benannt. Die Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock (40) soll im Kanzleramt Angela Merkel ablösen. Frau folgt auf Frau, sozusagen. Die Bundestagsabgeordnete aus dem Bundesland Brandenburg ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Zusammen mit dem ehemaligen schleswig-holsteinischen Umweltminister Robert Habeck (51) ist sie seit Januar 2018 Bundesvorsitzende der Partei Bündnis90/Die Grünen. Zuvor war Annalena Baerbock von 2009 bis 2013 Vorsitzende ihrer Partei in Brandenburg. In Potsdam tritt sie im Herbst wieder als Bundestagskandidatin an. Ihr Gegenkandidat aus den Reihen der SPD ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der Kanzlerkandidat der SPD. In der Landeshauptstadt Potsdam kommt es also zum direkten Duell zweier Kanzlerkandidaten. Der Grünen-Mitbewerber als Kanzlerkandidat, Robert Habeck, war von 2012 bis 2018 Landesminister in Kiel. Annalena Baerbock bringt keinerlei Erfahrungen als Ministerin oder Staatssekretärin mit. Sollte sie Kanzlerin werden, bedeutet das: „Von Null auf 100“. Die Frage ist ja: Kann so etwas gutgehen? Nach Adenauer hatten alle Kanzler zuvor politische Ämter ausgeübt. Kurt Georg Kiesinger (CDU), Kanzler von 1966 bis 1969 sowie Helmut Kohl (CDU), Kanzler von 1982 bis 1998 und Gerhard Schröder (SPD), Kanzler von 1998 bis 2005, waren vor der Kanzlerschaft Ministerpräsidenten. Ludwig Erhard (CDU), Kanzler von 1963 bis 1966; Willy Brandt (SPD), Kanzler von 1969 bis 1974; Helmut Schmidt (SPD), Kanzler von 1974 bis 1982; Angelika Merkel (CDU), seit 2005 im Amt, waren zuvor alle als Bundesminister tätig. Willy Brandt wirkte vor seiner Zeit als Bundesminister als Regierender Bürgermeister von Berlin und Helmut Schmidt vor seiner Zeit als Bundesminister als Innensenator in Hamburg. Annalena Baerbock hat zwar erfolgreich ihr Studium in den Fächern Politikwissenschaften und öffentliches Recht abgeschlossen und kann einen „Master in Public International Law“ (LL.M.) vorweisen, verfügt aber bisher über keine Erfahrung als Leiterin oder stellvertretende Leiterin eines Ministeriums. Kann das gutgehen?

(Text: Frank Pfuhl/Foto: Emily Büning/Urban Zintel)

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Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin