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Führerschein: Rechtzeitig um Termin bemühen!

(Foto: DEKRA)

Führerschein: Rechtzeitig um Termin bemühen!

Wer ein Auto, Motorrad, LKW oder Bus fährt, muss im Besitz eines Führerscheins sein. Soweit-so gut! 

In diesem Jahr kommt noch eine besondere Bedingung hinzu: Es muss der richtige Führerschein sein! Noch im Jahr 2022 müssen viele Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein umtauschen.

Annika Senff ist Fachabteilungsleiterin Fahrerlaubniswesen der DEKRA Niederlassung Berlin. Wir sprachen mit ihr, was es man beachten muss beim Umtausch des Führerscheins. Die DEKRA Expertin Annika Senff gibt Tipps für den Umtausch des Führerscheins. 

STIMME-DER-HAUPTSTADT: Was genau gilt es, zu beachten?
Annika Senff: „Im ersten Schritt sind die alten Papier-Führerscheine an der Reihe, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt und deren Inhaber und Inhaberinnen in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Für diese Gruppe sollte der Umtausch eigentlich schon am 19. Januar 2022 abgeschlossen sein, doch wegen der aktuellen Belastungen durch Corona kann auf Sanktionen verzichtet werden“.


STIMME-DER-HAUPTSTADT: Was raten Sie an?

Annika Senff (Foto: DEKRA)

Annika Senff: „Damit Fahrerinnen und Fahrer rechtzeitig das neue Führerschein-Dokument erhalten, wird empfohlen, frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren. Es besteht eine Pflicht zum Umtausch. Wer das alte Dokument weiter benutzt, riskiert beim Pkw- und Motorradführerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und unter Umständen Probleme im Ausland“.


STIMME-DER-HAUPTSTADT: Muss man eventuell mehr als nur 10 Euro Verwarnungsgeld befürchten?

Annika Senff: „Bei Lkw- und Busführerscheinen wird dies sogar als Straftat geahndet. Noch bis zum 19. Januar 2023 haben die in den Jahren 1959 bis 1964 Geborenen Zeit, ihren ‚Schein‘ gegen ein Dokument im Scheckkartenformat zu tauschen. Dieses ist EU-weit einheitlich und besser gegen Fälschungen geschützt“.

STIMME-DER-HAUPTSTADT: Bei welchen Ämtern findet der Umtausch statt? 


Annika Senff: „Umgetauscht werden kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, teilweise auch bei den Bürgerämtern. Die Gebühren belaufen sich auf 25,30 Euro. Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei kommen noch einmal 5,10 Euro hinzu. Auf Wunsch kann man den alten Führerschein behalten, er wird allerdings von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht“.

STIMME-DER-HAUPTSTADT: Hat man dann sozusagen endlich seine Ruhe und der „Lappen“ gilt ewiglich?

Annika Senff: „Im Unterschied zum bisherigen Führerschein ist die Gültigkeit des neuen Dokuments befristet. Nach der neuen Regelung muss alle 15 Jahre erneut ein Führerschein ausgestellt werden. Damit ist die Zeit der Tanzstundenfotos in oft jahrzehntealten Dokumenten passé. Auch bei Namensänderungen erreicht man mit dieser Regelung immer wieder eine Aktualisierung“.

STIMME-DER-HAUPTSTADT: Vielen Dank für das Gespräch.

Text: Volker Neef

Foto: DEKRA

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Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin