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Das Extrablatt

(Foto: Frank Pfuhl)

Das Extrablatt

Vorbei die Zeiten, wo hierzulande die Zeitungsverkäufer das ein oder andere Mal gerufen hatten „Das Extrablatt; das Extrablatt!“.

Diese Zeiten sind so gut wie ausgestorben. Dass es Druckerzeugnisse aller Art, Sendungen im Radio und Fernsehen mit einem Nachrichtenteil in Deutschland gibt, ist im Grundgesetz im Artikel 5 verankert. Straffrei darf man bei uns ausländische Radiosender hören, ausländische Fernsehsender empfangen und Zeitungen sowie Zeitschriften aus aller Welt konsumieren.

Es gibt Länder, da darf man nur einheimische Zeitungen lesen und das Staatsfernsehen anschauen und den Staatsfunk hören. In der „Freien Welt“ wird am heutigen 3. Mai der „Tag der Pressefreiheit“ gegangen. Erstmals fand er 1994, heute vor 29 Jahren, statt. 

Pressefreiheit bedeutet auch, man darf die Regierenden kritisieren, ebenso Religionsgemeinschaften, Parteien, Organisationen, Unternehmen. Natürlich ist der Journalist zur Wahrheit verpflichtet. Das Erzählen von Märchen überlässt er den Romanautoren. Natürlich darf man auch die Medien kritisieren. Dann gilt auch das Gebot: „Immer schön bei der Wahrheit bleiben.“ 

Kritisieren darf man nicht mit Beleidigungen und Bedrohungen verwechseln! Wer das durchführt, macht sich strafbar!

Text: Volker Neef

Foto: Frank Pfuhl

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Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin