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Polnische Hafenstadt Stettin (Foto: Udo Horn)
Der deutsch-polnische „Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ umfasst 38 Artikel.
Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wollten beide Seiten den kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Austausch verbessern. Beide Länder sicherten sich gegenseitig zu, nie wieder Waffen gegen seinen Nachbarn einzusetzen.
Deutschland versprach in dem Vertrag seinem Nachbarland Polen auch, sich um die Aufnahme Polens in die NATO und die EU nach besten Kräften zu bemühen.
Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und der polnische Staatschef Jan Krzysztof Bielecki unterzeichneten den „Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ am 17. Juni 1991, heute vor 34 Jahren.
Text: Volker Neef
Foto: Udo Horn